Steuerberatung für Unternehmen in München

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Die Erwartungen an den Steuerberater sind hoch. Man wünscht sich, dass er einem jegliche Steuerzahlung vom Hals hält. Leider gibt es einen solchen Zauberstab nicht. Mit exzellenten Kenntnissen zum Steuerrecht und vorausschauender Steuerplanung kann die Steuerlast oft in erstaunlichem Umfang gesenkt werden. Vertrauen und Offenheit zum Steuerberater sind die Grundvoraussetzung für eine effektive Steuerberatung.

Steuerberatung für Unternehmen bedeutet für unsere Kanzlei, eine Mandantenbetreuung über alle Stufen hinweg, vom Existenzgründer zum gestandenen Unternehmer bis hin zur erfolgreichen Regelung der Unternehmensnachfolge, wobei jederzeit auch persönliche Interessen und Lebenslagen berücksichtigt werden. Aus unserem Selbstverständnis heraus stellen Steuerberatung für Unternehmen und die Unternehmensberatung eine untrennbare Einheit dar. Jede unternehmerische Entscheidung wirkt sich steuerlich aus. Überraschende Steuernachzahlungen können die Liquiditätsplanung des Unternehmens ins Wanken und das Unternehmen in Schieflage bringen. Jede Investition ist sowohl hinsichtlich ökonomischer Vorteile wie Kosteneinsparung, Technologievorsprung, Zeitgewinn, Flexibilität als auch hinsichtlich steuerlicher Auswirkungen zu analysieren. Dabei gilt es, die für die aktuelle Unternehmenssituation geeignete Finanzierungsform zu finden – egal ob Leasing, Miete, Kauf auf Kredit oder aus Eigenmitteln.

Unsere Steuerkanzlei sieht die kontinuierliche Steuerplanung als geeignet an, um die Steuerbelastung überschaubar zu halten. Dazu wird regelmäßig die betriebswirtschaftliche Auswertung herangezogen und eine Hochrechnung der Steuerbelastung auf das Gesamtjahr gemacht. Manchmal ist es sinnvoll, geplante Investitionen vorzuziehen und manchmal diese später zu tätigen. Ähnlich verhält es sich mit beabsichtigten Unternehmenskäufen und Unternehmensbeteiligungen.

Steuerberatung für GmbH – Streitpunkt verdeckte Gewinnausschüttung

Die Vergütung der GmbH-Geschäftsführer führt immer wieder zu Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt. Das Gehalt des GmbH-Geschäftsführers zählt als Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit und sind somit Betriebsausgaben. Ist das Geschäftsführergehalt unangemessen hoch, so wird der über die akzeptable Vergütung hinausgehende Betrag als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet und muss entsprechend nachversteuert werden. Ähnlich verhält es sich mit Pensionszusagen. Die Vergütung und der vereinbarte Pensionsanspruch müssen einem Fremdvergleich standhalten, d.h., würde auch einem Geschäftsführer,  der nicht zugleich Gesellschafter ist, so ein Angebot unterbreitet werden. Sie sind gut beraten, sich beim Steuerberater zu informieren, ihn die Unterlagen prüfen zu lassen, um die Fallstricke rund um GmbH-Geschäftsführer-Vergütung und verdeckte Gewinnausschüttung zu umgehen.

Unternehmenssteuern sparen mit der Familie – ganzheitliche Steuerberatung

Unsere Steuerkanzlei legt Wert auf eine ganzheitliche Betrachtung von Unternehmen und der persönlichen Situation des Unternehmers, d.h., unsere Steuerberatung für Unternehmen bezieht auch die Familie mit ein. Denn die Familie bietet dem Unternehmer vielfältige Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Im Fokus steht oft die Anstellung des Ehepartners und der Kinder im Unternehmen, zum Beispiel für einen Minijob. Das gezahlte Gehalt an die Familienangehörigen einschließlich der Sozialabgaben schmälert den Betriebsgewinn, da es sich um Betriebsausgaben handelt. Achten Sie unbedingt auf die Einhaltung des Mindestlohnes! So lassen sich dank minijobbender Familienangehöriger gut und gerne 1000 -2000 € Einkommensteuer im Jahr sparen. Außerdem dürfen Sie jedem Minijobber noch steuerfreie Gehaltszulagen gewähren. Tankgutscheine, Jobtickets oder ein Zuschuss zur Kinderbetreuung kommen bei Arbeitnehmern, die in München oder seinen Vororten tätig, gut an. Das Finanzamt beäugt Arbeitsverträge mit Familienangehörigen gern argwöhnisch. Sie sind bei der Gestaltung des Arbeitsvertrags gut beraten, darauf zu achten, dass der Arbeitsvertrag mit Familienmitgliedern auch einem Fremdvergleich standhält. Ein schriftlich fixierter Arbeitsvertrag ist für die Nachweisführung vorteilhaft, wenn in ihm die Höhe der Vergütung, zusätzliche freiwillige Leistungen, die vereinbarte Arbeitszeit und die entsprechenden Wochenstunden festgehalten sind.

Auch der Ehepartner darf auf Kosten des Unternehmens einen Dienstwagen fahren. Fahren Sie in einem Auto gemeinsam zum Arbeitsplatz, so können beide Ehepartner die Entfernungspauschale in der Einkommensteuererklärung geltend machen und Steuern sparen.

Ein Familienmitglied kann gegenüber dem Unternehmen als Kreditgeber auftreten. Die vereinbarten Zinszahlungen sollten einem Fremdvergleich standhalten. Mein Tipp: Holen Sie sich einfach Angebote bei verschiedenen Banken in München ein und legen Sie diese zu dem Darlehensvertrag mit dem Familienangehörigen. Dann sind die gezahlten Zinsen Betriebsausgaben, was in der Folge weniger Einkommensteuer und eventuell auch niedrigere Gewerbesteuerzahlungen bedeutet.

Da das Finanzamt Verträge unter Angehörigen immer kritisch sieht, lassen Sie am besten die Verträge von einem Steuerberater prüfen, um Schwierigkeiten zu vermeiden. Vereinbaren Sie einfach einem Termin in unserer Steuerkanzlei.

Rechtsformwahl als Steuerberatung für Unternehmen in München

Wie lange leiten Sie schon die Geschicke Ihres Unternehmens im Großraum München und wie oft haben Sie schon über Vor- und Nachteile der gewählten Rechtsform des Unternehmens nachgedacht? Wahrscheinlich haben Sie seither nicht mehr die Änderung der Rechtsform in Betracht gezogen. Schade, denn die Änderung der Unternehmensrechtsform sowie die Umwandlung von Unternehmen oder die Betriebsaufspaltung kann zur Steuerentlastung führen. Eine ganzheitliche Betrachtung der Unternehmenssituation in Verbindung mit der familiären Situation erlaubt es, die richtigen Kompromisse zu finden, um scheinbar gegensätzliche Ziele unter einem Hut zu bringen. Beispielsweise kann die Senkung des persönlichen Haftungsrisikos den Expansionsbestrebungen des Unternehmens oder der Gewährung neuer Kredite im Wege stehen. Um Sie bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen, erhalten Sie bei der Steuerberatung Lauer einen umfassenden Steuerbelastungsvergleich, um die Vor- und Nachteile besser zu beurteilen. Neben steuerlichen Gründen können auch die Regelung der Unternehmensnachfolge und die Sicherung des Familienvermögens und Anlass sein, die bisherige Unternehmensrechtsform zu überdenken.

Unsere Leistungen zu Steuerberatung für Unternehmen:

  • Erstellung aller Steuererklärungen (Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung, Körperschaftsteuererklärung Einkommensteuererklärung, Kapitalertragsteueranmeldung)
  • Steuerplanung und Steuergestaltung
  • Beratung zur Rechtsform des Unternehmens
  • Prüfung von Steuerbescheiden und sonstigen Verwaltungsakten der Finanzbehörden
  • Erhebung von Einsprüchen beim Finanzamt
  • Begleitung bei Betriebsprüfungen, Lohnsteueraußenprüfungen
  • Kreditverhandlungen
  • steuerliche Erstberatung
  • Informationen über aktuelle Steuerthemen