Jahresabschluss München

Mit dem Ende des Geschäftsjahres muss der Jahresabschluss, die Körperschaftsteuererklärung, die Gewerbesteuererklärung und die Umsatzsteuererklärung erstellt werden. Der Jahresabschluss nach Beendigung des Wirtschaftsjahres legt Zeugnis ab, wie erfolgreich das Unternehmen gewirtschaftet hat. Dafür interessieren sich unterschiedliche Personengruppen wie Banker, Anteilseigner, Kapitalgeber, Lieferanten, Mitarbeiter und Kunden. Deshalb wird der Jahresabschluss auch als Visitenkarte Ihres Unternehmens angesehen.

Der Finanzverwaltung dient der Jahresabschluss als Grundlage zur Unternehmensbesteuerung. Das Ergebnis des Jahresabschlusses bestimmt die Höhe der Erfolgsbeteiligung des Managements und der Anteilseigner. Banken beurteilen anhand des Jahresabschlusses die Kreditwürdigkeit des Unternehmens. Der Jahresabschluss besteht nach § 242 HGB aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und wird gegebenenfalls um einen Anhang und Lagebericht ergänzt.

Freiberufler und Kleinunternehmer ermitteln das Jahresergebnis mit der einfacheren Einnahmen-Überschussrechnung.

Unsere Leistungen zum Jahresabschluss:

  • Jahresabschluss, Handels- und Steuerbilanz, Zwischenbilanz
  • Ergänzungs- und Sonderbilanz
  • Eröffnungs- und Aufgabebilanzen
  • Auseinandersetzungsbilanz
  • Führung des Anlageverzeichnisses
  • Einnahmen-Überschussrechnung für Freiberufler, nicht buchführungspflichtige Gewerbetreibende sowie Vereine
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Anhang und Lagebericht
  • elektronische Übermittlung der E-Bilanz mit entsprechender Taxonomie
  • elektronische Veröffentlichung oder Hinterlegung an den Bundesanzeiger