Lohnbuchhaltung

Gute Unternehmen legen Wert auf eine faire und pünktliche Bezahlung der Mitarbeiter, weil sie maßgeblichen Anteil am Unternehmenserfolg haben. Die korrekte Lohnabrechnung ist heutzutage eine echte Herausforderung angesichts der Änderungen im Tarifrecht, neuer Bestimmungen im Lohnsteuerrecht und bei den Sozialkassen, der Einhaltung unzähliger Formalitäten. Schon aus Kostengründen vertrauen Unternehmen in München und um München herum die Lohnbuchhaltung unserer Steuerkanzlei an. Die regelmäßige Weiterbildung unserer Mitarbeiter auf den Gebieten des Lohnsteuerrechts, Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht gibt Ihnen Sicherheit für die korrekte Lohn- und Gehaltsabrechnung.

Wesentliche Aufgaben der Lohnbuchhaltung sind:

  • die Einhaltung der Meldepflicht, die An- und Abmeldung der Mitarbeiter bei den Sozialversicherungsträgern,
  • die Pflege der Personalstammdaten,
  • das Buchen der Löhne,
  • die pünktliche Erstellung der monatlichen Lohnabrechnung für jeden einzelnen Mitarbeiter
  • die Erstellung von Bescheinigungen und Anträgen für Arbeitsamt, Familienkasse,
  • interner, freiwilliger Lohnsteuerjahresausgleich zum Jahresende

Ebenfalls kümmern wir uns um die korrekte Lohnabrechnung für Minijobber und geringfügig Beschäftigte. Dabei wird auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu Mindestlohn und Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers geachtet.

Betriebliche Altersvorsorge

In Deutschland basiert die Altersvorsorge auf 3 Säulen, die gesetzliche Rente, die private Altersvorsorge und die betriebliche Altersvorsorge. Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) wird die betriebliche Altersvorsorge (bAV) gestärkt. Auch wenn der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat, einen Teil seines Lohnes in eine betriebliche Altersversorgung einzuzahlen, so bestimmt meist der Arbeitgeber, welche Form der betrieblichen Altersvorsorge er anbietet. Grundsätzlich kann die betriebliche Altersvorsorge als

  • als Direktversicherung,
  • als Pensionsfonds oder
  • als Pensionskasse
  • als Pensionszusage
  • mittels einer Unterstützungskasse

angeboten werden.

Meistens wird ein Teil des Monatslohns direkt in die betriebliche Altersversorgung eingezahlt, was auch als Entgeltumwandlung bezeichnet wird. Die Entgeltumwandlung mindert das zu versteuernde Einkommen des Arbeitnehmers. Unter Umständen kann bei geschickter Planung die kalte Progression umgangen werden, so dass der Arbeitnehmer auch noch Steuerersparnisse erzielen kann.

Beachten Sie, dass auch geringfügig Beschäftigte einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge haben. Unser Steuerberater hilft Ihnen bei der Auswahl und Entscheidung für eine betriebliche Altersvorsorge im Unternehmen. Die Vor- und Nachteile der verschiedenen Formen der betrieblichen Altersvorsorge sowie die jeweilige Verfahrensweise werden erörtert und die konkrete Umsetzung geplant.

Nettolohnoptimierung

Im Großraum München sind namhafte, international agierende Unternehmen tätig und es gibt viele neue, erfolgreiche Unternehmen. Sie sind für Arbeitskräfte aus nah und fern attraktiv. Täglich pendeln Tausende Menschen zu ihrem Arbeitsplatz nach München. Die Anfahrtswege sind beachtlich! Da ist es auch für den Arbeitnehmer interessant, wenn das Unternehmen sich an den immensen Fahrtkosten beteiligt. Bei der Nettolohnoptimierung entsteht eine klassische Win-Win-Situation. Jobticket, Fahrtkostenzuschüsse oder Tankgutscheine sind angenehme Möglichkeiten, seinen Mitarbeitern unter die Arme zu greifen, dabei spart der Arbeitgeber Sozialabgaben und der Arbeitnehmer hat mehr Netto vom Brutto. Der Gesetzgeber fördert diese und andere Vergütungsbausteine mit der Befreiung von der Steuerpflicht und Sozialabgaben. Das Unternehmen spart Lohnnebenkosten und der Arbeitnehmer braucht diese Lohnzuschüsse nicht zu versteuern.

Weitere Vergütungsbausteine sind Zuschüsse für die Kinderbetreuung, Urlaubsbeihilfen, Gewährung von Personalrabatt, Essensgutscheine. Auch Minijobber und geringfügig Beschäftigte können mit den Vergütungsbausteinen zusätzlich unterstützt werden, weil der Wert nicht auf den Lohn angerechnet wird.

Erhöhen Sie Ihr Image als attraktiver Arbeitgeber und verbinden Sie Verantwortung für die Mitarbeiter mit einer guten Strategie zur Lohngestaltung – der Nettolohnoptimierung. Als Steuerberater helfe ich Ihnen bei der Auswahl der Vergütungsbausteine und unterstütze Sie bei der Einhaltung der notwendigen Formalitäten. Gern beantworte ich Ihre Fragen zur Lohnabrechnung, Lohnbuchhaltung, Mindestlohn, zu geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, zur betrieblichen Altersvorsorge, zur Nettolohnoptimierung, u.a.

Unsere Leistungen zur Lohnbuchhaltung

  • Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Führung der Lohnkonten
  • Lohnsteuerbescheinigungen
  • Erstellung und Übermittlung von Lohnsteueranmeldungen an das Finanzamt
  • Erstellung und Übermittlung der Beitragsnachweise an die Krankenkassen
  • An-, Um-, Abmeldungen und Jahresmeldungen der Arbeitnehmer bei den Krankenkassen
  • Lohnfortzahlungsanträge, Anträge auf Krankengeld, Mutterschutz
  • elektronischer Abgleich und Übermittlung an Berufsgenossenschaften
  • Beratungen zu: geringfügig oder kurzfristig Beschäftigten, Studenten, Scheinselbständigkeit, Zuwendungen an Arbeitnehmer, Lohnsteuer
  • elektronischer Abruf der Lohnsteuermerkmale beim Finanzamt
  • Beantragung einer Arbeitgebernummer
  • Sozialversicherung, Gehaltsgestaltungen und sonstige Personalfragen
  • Vorabberechnungen Bruttolohn – Nettolohn oder Nettolohn – Bruttolohn
  • Berechnung der Personalkosten und Gesamtbelastung für Arbeitgeber
  • Beratung zur betrieblichen Altersvorsorge
  • Beratung und Entwicklung einer Lohnstrategie – Nettolohnoptimierung
  • Wir unterstützen und begleiten Sie bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen